Sexueller Missbrauch von Kindern ist MORD
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Dieses ist ein zufällig ausgewähltes Video von insgesamt 3 im Rahmen meiner Homepage zur Verfügung stehenden Videos über die Problematik sexuellen Kindesmissbrauch. Das hier jetzt gezeigte Video wurde von N.I.N.A., der Nationalen Infoline Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, produziert und im Rahmen einer großen Kampagne ab 2005 in vielen TV-Sendern und Kinos gezeigt. Weitere Infos über N.I.N.A. auf deren eigenen Homepage N.I.N.A. e.V.Symbol zum Öffnen der Webseite in einem neuen Browserfenster

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Achtung!
Spezieller Fernsehhinweis!
Vom 10. bis 12. Februar 2012 widmen sich der KiKa und das ZDF dem Thema sexueller Missbrauch. Das Motto lautet "Sexueller Missbrauch - wehr' Dich!". Während sich der KiKa ausgiebig mit dem Thema befasst und am frühen Freitag Abend zahlreiche Sendungen hierzu ausstrahlt, bringt das ZDF zu diesem Thema leider nur eine einzige Sendung. An Samstag läuft dort im Rahmen des Kinder- und Jugendprogramms »ZDF-Tivi« um 10:35 Uhr das Jugendmagazin pur+ mit dem Thema "Das lasse ich mir nicht gefallen! - Lass Dir nichts gefallen!". Diese Sendung wird auch auf KiKa als Wiederholung am Sonntag Vorabend gezeigt.

Das vollständige, speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Programm beider Sender im Rahmen dieser Aktion auf der Webseite vom KiKa http://www.kika.de/sonderprogramm/index.shtmlSymbol zum Öffnen der Webseite in einem neuen Browserfenster

Sexueller Missbrauch von Kindern ist MORD – MORD an Kinderseelen!

Das Thema sexueller Kindesmissbrauch hat mit der Thematik Transidentität nichts gemein, weshalb es eigentlich nicht auf meine Webseite gehört. Jedoch liegt es mir so stark am Herzen, dass ich ihm einen Teil meiner Webseite widmen möchte. Letztendlich ist es ein Problem, um das wir uns als Erwachsene alle kümmern sollten. Denn die betroffenen Kinder selbst, oft noch Vorschulkinder oder sogar Babys, können es nicht (ausreichend).
Jährlich werden rund 12.000 Fälle von Kindesmissbrauch nach §§ 176, 176a und 176b Strafgesetzbuch (StGB) in Deutschland polizeilich erfasst; im Jahr 2010 waren es genau 11.867 Fälle mit wieder steigender Tendenz (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 Download PDF-Datei ) Schon das sind im Durchschnitt täglich über 32 Fälle, wobei aber die Anzahl tatsächlich begangener Straftaten dieser Art aber weit höher liegt. Das Bundeskriminalamt geht von jährlich rund 50.000 bis hin zu 300.000 Straftatenvergehen nach §176 STGB (sexueller Missbrauch von Kindern) aus, also täglich zwischen 137 und 822 Missbrauchsfälle, wobei jedoch eben ein Großteil dieser Verbrechen nicht zur Anzeige kommt. Und weltweit gehen die Vereinten Nationen von rund 150 Millionen schwer sexuell missbrauchter Mädchen und rund 73 Millionen schwer sexuell missbrauchter Jungen aus. (Quelle: Pressebericht zum UNICEF-Report 2009Symbol zum Öffnen der Webseite in einem neuen Browserfenster) Wohl gemerkt, bei den Angaben der UNICEF handelt es sich um Anzahl der Opfer und nicht um die der Taten, welche in der jährlichen Zahl die der Opfer um ein Hundert-, wenn nicht sogar Tausendfaches übersteigen dürfte. Außerdem sind dort nur die Fälle von schweren Kindesmissbrauch einbezogen, es also zum Geschlechtsverkehr oder zu Geschlechtsverkehr ähnlichen sexuellen Handlungen kommt. Eine Studie über die weltweite Anzahl von sexuellem Kindesmissbrauch, bei denen die Täter nicht in den Körper ihrer Opfer eindringen, ist mir leider nicht bekannt. Aber warscheinlich ist die Anzahl dieser Art von Kindesmissbrauch, die meistens ebenfalls psychische oder schwere psychische Schäden bei den Opfern hinterlässt, weltweit gar nicht zu beziffern oder zu ermitteln.
Natürlich ist Kindesmissbrauch in den meisten Staaten der Welt vom Gesetz her verboten. Aber gibt es leider noch einige Staaten, dessen Regierungen sich nicht zu einem gesetzlichen Verbot entschließen wollen oder deren Justiz sich nicht um die Strafverfolgung von Kinderschändern kümmert. Gründe hierfür sind unter anderem, dass Kinderprostitution einen nicht geringen Teil des Bruttosozialprodukts (direkte und indirekter Staatseinnahmen) des entsprechenden Landes ausmacht oder dass das „heilige Buch” des überwiegend im Land praktizierten Glaubens "Ehen" sogar mit kleinen Kindern (i. d. R. mit kleinen Mädchen) erlaubt bzw. diese sogar angeblich fordert oder dass dieser Staat von Herrschern regiert bzw. die Justiz dort von Leuten ausgeübt wird, die, um es einmal sehr krass, aber leider treffend zu formulieren, vielleicht ihr Geschlechtsteil selber gerne in kleine Mädchen oder Jungen stecken oder … oder … oder …optische Positionskorrektur für nachfolgenden Smileytrauriges Smileymädchen Von Außen direkten Einfluss auf deren Gesetzgebung auszuüben und so ein Verbot von sexueller Kindesausbeutung auch in diesen Ländern zu erreichen, ist praktisch unmöglich. Schließlich handelt es sich da um souveräne Staaten mit einem Recht auf Eigenbestimmung. Jedoch könnten die Politiker und Politikerinnen aller Staaten sehr wohl auch massiven Einfluss nehmen – sofern sie es denn überhaupt wollten. Statt wie bisher auch mit diesen Nationen den wirtschaftlichen Handel sogar noch von staatlicher Seite zu fördern oder sie unter dem Deckmantel der Entwicklungshilfe letztlich doch nur auszubeuten, muss ein Handel mit diesen, das Kindes- und Menschrecht missachtende Staaten soweit möglich gesetzlich verboten werden; und wo ein Verbot nicht möglich ist, muss zumindest die staatliche Förderung von Handelsbeziehungen unterbleiben. Denn heutzutage ist es für jeden Staat der Welt unmöglich, ohne Handelsbeziehungen mit anderen Staaten langfristig zu existieren. Aber allen Anschein nach ist unseren Politikern und Politikerinnen eine gute Handelsbilanz wichtiger als das Leben vieler Millionen Kinder.optische Positionskorrektur für nachfolgenden SmileySmiley, der ständig mit dem Kopf gegen die Wand schlägt
Jedoch müssen wir gar nicht in die Ferne schweifen, um massiven Missstand beim Thema sexuellen Kindesmissbrauch zu entdecken. Ein Blick in unsere eigenen Gesetzbücher reicht da völlig aus. Denn von der deutschen und meines Wissens nach auch allen anderen europäischen und vielen nicht europäischen Gesetzgebungen gilt für diese Morde an Kinderseelen kein Strafmaß, welches denen von Tötungsdelikten entspricht, sondern eines nicht viel anders als für im Vergleich dazu Lapidarvergehen. Und in der Anwendung dieser bestehenden Gesetze werden obendrein bei diesen Lapidarvergehen wie z. B. Verletzung des Urhebergesetzes gegen die Täter häufig sogar härtere Strafen verhängt, als bei schweren, sexuellen Kindesmissbrauch. Wobei ich bei dem Vergleich der Strafen keinesfalls Verstöße gegen das Urhebergesetz als belanglose Kavaliersdelikte deklarieren möchte. Das sind auch Straftaten und müssen entsprechend geahndet werden, wobei ich die Rechtslage im Einzelnen, speziell die in Deutschland mit der GEMA und so, und die Gerechtfertigkeit der hohen Strafen bei einigen derartigen Fälle einmal außen vor lassen möchte. Aber der sexuelle Missbrauch von Kindern muss endlich im Strafgesetz mit einem Strafmaß verankert werden, welches der Zerstörung von Leben gerecht wird. Daher fordere ich hiermit die gesetzgebenden Organe aller Nationen auf, vor allem schweren sexuellen Kindesmissbrauch (in Deutschland nach §176a STGB) endlich mit den Strafen zu belegen, welche diese abscheulichen Verbrechen verdienen: Gefängnisstrafen nicht unter 10 Jahre und anschließende lebenslange Unterbringung in geschlossenen Anstalten bzw. in Ländern, in denen eine Anstaltsunterbringung gesetzlich nicht vorgesehen ist, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zurzeit sieht das deutsche Recht diese von mir als Mindeststrafe geforderten 10 Jahre Freiheitsentzug sogar nur als Höchststrafe vor, wobei mir kein einziger Fall bekannt ist, wo dieses schon viel zu geringe Strafmaß wenigstens in vollem Umfang angewandt wurde. Aber auch der nicht schwere sexuelle Kindesmissbrauch muss generell mit Gefängnisstrafe ohne Bewährung, dass heißt also entsprechend deutschem Recht mit Freiheitsentzug von mehr als 2 Jahre, geahndet werden. Hierbei kommen die Täter in Deutschland heute meist noch mit lächerlichen Bewährungsstrafen von ein paar Monaten weg, also nicht mehr wie ein kleiner Zwangs-Ausflug zum Jugendgericht (zur Verhandlung) und einer Strafe, die nur im Falle einer Tatwiederholung (und dem dabei überführt werden!) oder bei bestimmten, der Sicherheit dienenden Berufen von Relevanz ist. Mir sind durch die Medien jedoch zahlreiche Fälle bekannt, wo sogar Wiederholungstäter noch mit einer Bewährungsstrafe im Namen des Volkes (?) abgeurteilt wurden. Doch egal, ob Erst- oder Wiederholungstäter, den vielfach erst viele Jahre später feststellbaren psychischen Schäden des oder der Opfer durch die Tat(en) wird eine derartige "Strafe" nicht gerecht.
Mit nur diesem, das Thema sexueller Kindesmissbrauch eigentlich nur einleitenden Statement möchte ich es auf meiner Homepage keinesfalls belassen. Dazu ist mir das Thema viel zu wichtig. Von mir geplant sind unter anderem noch öffentliche Diskussionsrunden innerhalb meiner Webseite über das Strafmaß bei Kindesmissbrauch und welche präventiven (vorbeugenden) Maßnahmen zum Schutze vor Wiederholungstätern gesetzlich möglich und welche davon sinnvoll sind. Auch möchte ich mit aktuellen Schlagzeilen über sexuellen Kindesmissbrauch und Berichten über Schicksale einzelner Opfer viel weiter zum Thema Bezug nehmen. Weil das jedoch eine Menge an zeitaufwändigen Recherchen bedeutet, für die Beiträge selbst und zur rechtlichen Absicherung bezüglich der Veröffentlichung meinerseits, wird es noch eine ganze Weile dauern, bis diese Teile hier bei mir zu finden sein werden. Für öffentliche Stellungnahme zu diesem Thema allgemein und ggf. darüber, dass ich es in meiner Seite integriert habe, besteht zurzeit nur die Möglichkeit in meinem Gästebuch mit einem oder max. zwei allgemeinen Sätzen dazu. Jedoch bitte ich darum, mein Gästebuch nicht zu einer Diskussionsplattform umzufunktionieren. Hierfür gibt es später einmal eine entsprechende Unterseite mit allen dafür nötige Funktionen. Auch besteht die Möglichkeit, mir mittels Kontaktformular umfangreichere Ausführungen bezüglich der von mir hier dargebrachten Meinung mitzuteilen.
Quellennachweis:
Alle Passagen mit Bezug oder bezugsähnlichem Charakter auf Gesetzestext innerhalb der obigen Ausführungen beziehen sich, sofern nicht explizit mit anderer Quelle angegeben, auf Angaben der Seite des Bundesministeriums für Justiz: Strafgesetzbuch (nichtamtliches Inhaltsverzeichnis)Symbol zum Öffnen der Webseite in einem neuen Browserfenster zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Seite im Juli 2010 und einer Überarbeitung im November 2011: